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Urteil Versicherungsgericht (AG)

Zusammenfassung des Urteils AGVE 2001 33: -

Die Beschwerdeführerin A hat Beschwerde gegen die Einkommenspfändung Nr. 1 erhoben und verlangt die Rückerstattung bestimmter Vermögenswerte. Das Bezirksgericht Dielsdorf wies die Beschwerde ab, worauf A beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde einreichte. Sie beantragte die Rückzahlung einer Entschädigung als Gemeinderätin und die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. Das Obergericht gewährte vorläufig die aufschiebende Wirkung, aber A beantragte die Einstellung des Verfahrens aufgrund von Vergleichsgesprächen. Das Gericht lehnte den Sistierungsantrag ab und wies die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass ihr rechtliches Gehör verletzt wurde und stellte ein Ausstandsbegehren gegen das Bezirksgericht Dielsdorf. Das Gericht wies jedoch alle Anträge ab und entschied, dass keine Kosten zu erheben sind.

Urteilsdetails des Kantongerichts AGVE 2001 33

Kanton:AG
Fallnummer:AGVE 2001 33
Instanz:-
Abteilung:Versicherungsgericht
- Entscheid AGVE 2001 33 vom 18.09.2001 (AG)
Datum:18.09.2001
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:AGVE 2001 33 S.107 2001 Kinderzulagen 107 [...] 33 § 4 Abs. 3 KZG, § 7 Abs. 1 KZV Ausländische Arbeitnehmer haben Anspruch...
Schlagwörter : Kinder; Kinderzulagen; Arbeitnehmer; Anspruch; Schweiz; Versicherungsgericht; Ausländische; Ausland; Adoptivkinder; Adoption; Kindern; Arbeit-; Beweis; Vaterschaft; Tatsachen; UNMIK; United; Nations; Interim; Mission; Kosovo; Administration; Dokumente; Entscheid; Versicherungsgerichts
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts AGVE 2001 33

2001 Kinderzulagen 107

[...]

33 § 4 Abs. 3 KZG, § 7 Abs. 1 KZV Ausländische Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kinderzulagen. Dies gilt sowohl für ihre in der Schweiz lebenden wie auch für ihre im Ausland wohnenden ehelichen und ausserehelichen Kinder sowie Adoptivkinder
2001 Versicherungsgericht 108

unter 16 Jahren. Ehe und Adoption müssen in der Schweiz gültig aner- kannt sein; bei ausserehelichen Kindern hat der ausländische Arbeit- nehmer den Beweis der Vaterschaft zu erbringen. § 27 Abs. 1 KZV Der Arbeitnehmer ist für die seinen Anspruch begründenden Tatsachen beweispflichtig. Die von der UNMIK (United Nations Interim Mission in Kosovo) als von der UNO eingesetzte, vorübergehende Administration ausgestellten Dokumente sind geeignet, diesen Nachweis zu erbringen.
Entscheid des Versicherungsgerichts, 4. Kammer, vom 18. September 2001 in Sachen R.R. gegen Ausgleichskasse P.

Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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