Zusammenfassung des Urteils AGVE 2001 33: -
Die Beschwerdeführerin A hat Beschwerde gegen die Einkommenspfändung Nr. 1 erhoben und verlangt die Rückerstattung bestimmter Vermögenswerte. Das Bezirksgericht Dielsdorf wies die Beschwerde ab, worauf A beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde einreichte. Sie beantragte die Rückzahlung einer Entschädigung als Gemeinderätin und die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. Das Obergericht gewährte vorläufig die aufschiebende Wirkung, aber A beantragte die Einstellung des Verfahrens aufgrund von Vergleichsgesprächen. Das Gericht lehnte den Sistierungsantrag ab und wies die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass ihr rechtliches Gehör verletzt wurde und stellte ein Ausstandsbegehren gegen das Bezirksgericht Dielsdorf. Das Gericht wies jedoch alle Anträge ab und entschied, dass keine Kosten zu erheben sind.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2001 33 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Versicherungsgericht |
Datum: | 18.09.2001 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2001 33 S.107 2001 Kinderzulagen 107 [...] 33 § 4 Abs. 3 KZG, § 7 Abs. 1 KZV Ausländische Arbeitnehmer haben Anspruch... |
Schlagwörter : | Kinder; Kinderzulagen; Arbeitnehmer; Anspruch; Schweiz; Versicherungsgericht; Ausländische; Ausland; Adoptivkinder; Adoption; Kindern; Arbeit-; Beweis; Vaterschaft; Tatsachen; UNMIK; United; Nations; Interim; Mission; Kosovo; Administration; Dokumente; Entscheid; Versicherungsgerichts |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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